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   LAG Hamm, 14.02.1989 - 7 (14) Ta 285/88   

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https://dejure.org/1989,10572
LAG Hamm, 14.02.1989 - 7 (14) Ta 285/88 (https://dejure.org/1989,10572)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.02.1989 - 7 (14) Ta 285/88 (https://dejure.org/1989,10572)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 7 (14) Ta 285/88 (https://dejure.org/1989,10572)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Vergleich; Neu vorgetragene Tatsachen; Verspätungseinwand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05

    Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach

    Dies gilt auch, wenn es um die bloße Erstreckung oder Ausdehnung der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe auf einen Mehrvergleich geht, denn auch insoweit muss grundsätzlich ein entsprechender PKH-Antrag vor Instanz oder Verfahrensende gestellt werden (a.A. LAG Köln v. 10.12.1984 - 8 Ta 175/84, EzA § 127 ZPO Nr. 7; LAG Hamm v. 14.02.1989 - 7/14 Ta 285/88, ARST 1989, 178).

    Zwar hat das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Beschluss vom 14.02.1989 (7/14 Ta 285/88, ARST 1989, 178) entschieden, dass bei einem Vergleich, der unter Mitwirkung des Gerichts Streitpunkte regelt, die über den Klagegegenstand hinausgehen, die vorangegangene PKH-Bewilligung dann auch für den Mehrvergleich gilt, weil von einem stillschweigenden Antrag auf Erweiterung der Prozesskostenhilfe auch für diesen Streitgegenstand auszugehen sei.

  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig

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  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert; stillschweigende Antragstellung für

    Bei dieser Fallgestaltung ist davon auszugehen, dass der zugrunde liegende Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 12.06.2009 in der Güteverhandlung vom 19.06.2009 sich nunmehr auch auf die erstmals erörterten zusätzlichen Streitpunkte und deren Regelung in dem unter Mitwirkung des Gerichts sodann geschlossenen Prozessvergleich erstrecken sollte (vgl. in diesem Zusammenhang auch LAG Thüringen, Beschluss v. 17.11.2002 - 8 Ta 119/02; LAG Hamm, Beschluss v. 14.02.1989 - 7 (14) Ta 285/88, ARST 89, 178; LAG Hamm, Beschluss v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01 , LAG-Report 2002, 89).
  • LAG Hamm, 14.08.2000 - 14 Ta 448/00

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Bestandsklage

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